WARNHINWEISE UND SICHERHEITSINFORMATIONEN
Bitte Vorsicht beim Auspacken/Aufklappen sowie Schließender Klinge und Werkzeuge, die Klingen und Werkzeuge sind sehr scharf, bei unsachgemäßem Gebrauch oder unvorsichtige Handhabung besteht Verletzungsgefahr.
Grundlegenden Sicherheitsregeln für den Umgang mit Taschenmessern:
1. Immer ein geschlossenes Messer tragen, um versehentliche Verletzungen zu vermeiden.
2. Niemals ein offenes Messer an jemand anderen weiterreichen; immer vorher schließen.
3. Schneiden und schnitzen immer vom Körper weg, um Verletzungen zu vermeiden.
4. Beim Schneiden oder Schnitzen eine stabile Position einnehmen. Nicht in Fahrzeugen verwenden. Auf ausreichende Licht-/Sichtverhältnisse achten.
5. Ein scharfes Messer verwenden, da stumpfe Messer mehr Kraft erfordern und leichter abrutschen können.
6. Alle Finger und andere Körperteile außerhalb des Schnittbereichs halten.
7. Beim Weiterreichen eines Messers/Werkzeuges welches sich nicht schließen lässt das Messer am Rücken der Klinge halten und die Schneide vom Körper wegzeigen lassen.
8. Immer nur ein Werkzeug öffnen.
9. Taschenmesser nach Gebrauch immer reinigen und trocknen, insbesondere vor dem Einlagern.
10. Regelmäßige Wartung und Schärfen der Klinge, um die Funktionalität zu gewährleisten. Defekte Klingen/Werkzeuge austauschen.
11. Ein Taschenmesser /Werkzeug ist keine Waffe. Es darf niemals gegen sich selbst, andere Menschen, Tiere oder das Eigentum anderer eingesetzt werden.
12. Messer immer außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
13. Messer/Werkzeuge nach der Verwendung/Reinigung schließen und sicher verstauen.
14. Je nach Tätigkeit und verwendeten Materialen Schutzausrüstung (Schutzbrille, schnittfeste Handschuhe...) verwenden um das Verletzungsrisiko zu minimieren.
15. Gesetzliche Bestimmungen zum Tragen und Führen von Taschenmessern beachten.
Hinweis zu gesetzlichen Einschränkungen (§42 des WaffG) für das Mitführen von Messern
Bitte beachte, dass für das Tragen (Mitführen) von Messern in Deutschland gesetzliche Regelungen (§42 des WaffG) zu beachten sind. Davon betroffen können bei Veranstaltungen, im Öffentlichen Verkehr und in Messerverbotszonen jede Art von Messern sein. Insbesondere für Klappmesser bei dem sich die arretierbare Klinge mit einer Hand öffnen lässt (Einhandmesser) und feststehende Messer mit einer Klinge die länger ist als 12 cm gelten strengere Einschränkungen.
Du kannst Dich auf der Seite des Bundesamtes des Inneren und für Heimat über die aktuelle Gesetzeslage/Waffenrechtliche Regelungen in Deutschland informieren:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/waffenrecht/waffenrecht-node.html
Bitte beachte, dass in anderen Ländern andere gesetzliche Regelungen gelten können.